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Recht auf familienergänzende Tagesbetreuung im Kanton Basel-Stadt
Die Verfassung des Kantons Basel-Stadt vom 23. März 2005 garantiert, «dass Eltern innert angemessener Frist zu finanziell tragbaren Bedingungen eine staatliche oder private familienergänzende Tagesbetreuungsmöglichkeit für ihre Kinder angeboten wird, die den Bedürfnissen der Kinder entspricht» (Art. 11 Abs. 2 lit. a KV-BS). Es handelt sich dabei um ein direkt durchsetzbares Leistungsrecht der Einzelnen.1
Auch in von der Schweiz ratifizierten internationalen Abkommen ist die Förderung von geeigneten Betreuungseinrichtungen vorgesehen, so in der UNO-Frauenrechtskonvention (Art. 11 Abs. 2 lit. c) und der UNO-Kinderrechtskonvention (Art. 18 Abs. 2 und 3).
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Fussnoten
Markus Schefer / Andrea Ziegler, Die Grundrechte der Kantonsverfassung Basel-Stadt Kommentierung zu § 11 Abs. 2 lit. a, in: Denise Buser (Hrsg.), Neues Handbuch des Staats- und Verwaltungsrechts des Kantons Basel-Stadt, Basel 2008.

Geschichte
Das gleichstellungspolitische Anliegen externer Tagesbetreuung erlebte 1996 einen ersten Durchbruch mit einer federführend vom Tagesmütterverein eingereichten Initiative zur Kinderbetreuung. Eine Kommission des Grossen Rates erarbeitete schliesslich das erste Tagesbetreuungsgesetz, das 2004 in Kraft trat. 2005 wurde im Rahmen der Totalrevision der Kantonsverfassung das Grundrecht in die Verfassung aufgenommen.
«Ich erinnere mich an eine emotionale Abstimmung im Verfassungsrat. Die Notwendigkeit von weitergehenden sozialen Grundrechten in der Kindertagesbetreuung und für Menschen mit einer Behinderung waren bereits in der Kommission sehr umstritten. Beim Grundrecht auf eine finanziell tragbare familienergänzende Tagesbetreuung debattierte man heftig um Fragen wie ‹Kindererziehung im traditionellen Familienrahmen versus Kita›, Gleichstellung sowie die Befürchtung von hohen Kosten für den Kanton.» Dies erläutert die Rechtsanwältin Monika Bitterli, Präsidentin der Kommission Grundrechte im Verfassungsrat und Geschäftsleiterin des Vereins familea, der Betreuungsplätze im Raum Basel-Stadt, Basel-Landschaft und im Aargau anbietet.
Auswirkungen im Alltag
Das Grundrecht auf familienergänzende Tagesbetreuung hat den Alltag vieler Familien in Basel-Stadt erleichtert und die Gleichstellung verbessert. Monika Bitterli hält fest: «Das neuartige Grundrecht dient bis heute als wichtige Legitimation für die staatliche Aufgabe im Kitabereich. Der Kanton Basel-Stadt hat in den letzten Jahren schweizweit eine einzigartige Vorreiterrolle übernommen. So sind die Betreuungsbeiträge an die Eltern kontinuierlich gestiegen und die Kitas können seit der letzten Gesetzesrevision im August 2024 die Löhne und den Anteil an Fachpersonal erhöhen. Dies stärkt die Qualität der Betreuung, fördert Integration und die frühkindliche Entwicklung».
Nationale und transkantonale Wirkung
Bis heute ist der Kanton Basel-Stadt der einzige Kanton, der das Grundrecht auf familienexterne Tagesbetreuung in seiner Verfassung verankert hat. Die eidgenössische Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle» (Kita-Initiative), die im Juli 2023 zustande kam, brachte schliesslich das Anliegen auch auf Bundesebene vor. Der Bundesrat sprach sich Ende September 2023 gegen die Initiative aus. Dennoch zeigten die Verbesserungen im Kitabereich im Kanton Basel-Stadt eine «erhebliche Signalwirkung auf die umliegenden Kantone», zeigt sich Monika Bitterli zuversichtlich.