Kantone als Labore für Menschenrechte

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Kantone als Labore für Menschenrechte

Im Schweizer Föderalismus können die Kantonsverfassungen als Labore für Menschenrechte betrachtet werden. In einer mehrwöchigen Serie stellt die SMRI acht kantonale Grundrechte vor, die über die Bundesverfassung hinausgehen. Sie reagieren auf neue gesellschaftliche Herausforderungen und internationale Entwicklungen im Bereich des Menschenrechtsschutzes.

Auftakt

Die Schweiz ist ein föderalistischer Staat – das zeigt sich nicht nur in ihrer politischen Organisation, sondern auch im Menschenrechtsschutz. Während die Bundesverfassung den Mindeststandard an Grundrechten definiert, bieten die Kantonsverfassungen Raum für weitergehende Garantien. Zahlreiche Kantone haben diesen Raum genutzt und Grundrechte geschaffen, die auf Bundesebene nicht oder nur eingeschränkt existieren.

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Laura Knöpfel, Leitung Forschung und Beratung

Recht auf familienergänzende Tagesbetreuung im Kanton Basel-Stadt

Das Recht auf Tagesbetreuung stellt eine Unterstützung für Familien dar und fördert die Gleichstellung. Seit 2005 ist es als Grundrecht in der Kantonsverfassung von Basel-Stadt verankert.

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Judith Kopp, Mitarbeiterin Forschung und Beratung  

Recht auf Verwendung der italienischen Gebärdensprache im Kanton Tessin

Der Kanton Tessin verankert in seiner Verfassung das Recht gehörloser und hörbehinderter Menschen, die italienische Gebärdensprache (LIS) innerhalb öffentlicher Institutionen zu verwenden. Ziel dieser Massnahme ist die Förderung von Zugänglichkeit und sprachlicher Vielfalt.

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Rubina Lanfranchi, Mitarbeiterin Forschung und Beratung

Recht auf würdiges Sterben im Kanton Waadt 

Waadt ist der einzige Kanton in der Schweiz, der das Recht in Würde zu sterben in der Kantonsverfassung verankert hat. Er ist zudem der erste Kanton, der die Sterbehilfe in Pflegeeinrichtungen und Spitälern gesetzlich geregelt hat.

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Lucien Schönenberg, Mitarbeiter Forschung und Beratung

Recht auf gesunde Umwelt im Kanton Genf

Das Recht auf eine gesunde Umwelt ist in der Schweiz bisher nur in der Genfer Kantonsverfassung von 2012 verankert. Es wird international auch auf UNO- und Europaratsebene laufend weiter konkretisiert.

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Judith Kopp, Mitarbeiterin Forschung und Beratung

Recht auf Mindestlohn im Kanton Tessin

Der Kanton Tessin ist einer der wenigen Kantone in der Schweiz, die das Recht auf einen Mindestlohn in ihre Verfassung aufgenommen haben. Diese Bestimmung zielt darauf ab, Lohndumping zu bekämpfen, Personen in einem Arbeitsverhältnis zu schützen und ihnen ein «würdiges Leben» zu ermöglichen.

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Rubina Lanfranchi, Mitarbeiterin Forschung und Beratung

Recht auf Wohnen im Kanton Basel-Stadt 

Das Recht auf Wohnen wurde 2018 mittels einer Volksinitiative in die Verfassung des Kantons Basel-Stadt aufgenommen. Durch konkrete Umsetzungsmassnahmen wird neuer, preisgünstiger Wohnraum geschaffen.  

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Nina Peier, Mitarbeiterin Forschung und Beratung

Rechte älterer Menschen im Kanton Freiburg

Im Kanton Freiburg haben ältere Menschen einen verfassungsrechtlich verankerten Anspruch auf Mitwirkung, Autonomie, Lebensqualität und Achtung ihrer Persönlichkeit. Auf dieser Grundlage werden verschiedene Projekte umgesetzt.

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Nina Peier, Mitarbeiterin Forschung und Beratung

Recht auf digitale Integrität im Kanton Neuenburg

Big Data, E-Government, Künstliche Intelligenz: Damit die Digitalisierung allen zugutekommt, braucht es Regeln und Schutzmechanismen. Neuenburg gehört zu den ersten Kantonen, die das Recht auf digitale Integrität in der Kantonsverfassung verankert haben.

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Lucien Schönenberg, Mitarbeiter Forschung und Beratung

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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