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Sport, Geschlecht und Menschenrechte: Die Schweiz muss faire Verfahren gewährleisten

Publiziert: 09.07.2025 / Geändert: 17.03.2026
Der Fall Caster Semenya dreht sich um die Frage, ob eine als Frau geborene Athletin verpflichtet werden kann, ihren natürlichen Testosteron-Spiegel zu senken, um an Frauenwettkämpfen teilzunehmen. Er wirft damit grundlegende Fragen auf zum Verhältnis von Geschlecht und Sport, insbesondere zum Umgang mit Personen, die angeborene Variationen der Geschlechtsmerkmale aufweisen. Darüber hinaus befasste sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit verfahrensrechtlichen Fragen. Im Juli 2025 hat auch die Grosse Kammer des EGMR die Schweiz im Fall Caster Semenya verurteilt und entschied auf eine Verletzung des Rechts auf ein Faires Verfahren (Art. 6 EMRK).

Der Fall Caster Semenya gegen die Schweiz in Kürze 

Am Ursprung des Verfahrens steht eine Auseinandersetzung zwischen Caster Semenya, einer südafrikanischen Mittelstreckenläuferin, und dem Leichtathletik Weltverband World Athletics. Die Auseinandersetzung wurde ausgetragen vor dem Internationalen Sportschiedsgerichtshof (CAS), einem Schiedsgericht mit Sitz in Lausanne – das ist der Bezug zur Schweiz. Caster Semenya wehrte sich vor diesem Gericht gegen Regeln, die Athlet*innen mit einem von Natur aus hohen Testosteron-Wert dazu verpflichten, diesen mit Medikamenten zu senken. Diese Regeln heissen «Eligibility Regulations for the Female Classification (Athletes with Differences of Sex Development)», oder kurz DSD-Regelungen. Da sich Semenya weigerte, sich einer solchen Behandlung zu unterziehen, wurde ihr ab 2019 verwehrt, an internationalen Wettkämpfen teilzunehmen. Die Beschwerde der Athletin wurde vom Internationalen Sportsschiedsgericht abgewiesen. Von diesem können Verfahren an das Schweizerische Bundesgericht weitergezogen werden, wo  Semenya allerdings ebenfalls unterlag.  

Schliesslich legte Semenya Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein. Dieser befand 2023, dass die Schweiz gegenüber Semenya mehrere Menschenrechte verletzt habe. Insbesondere stellte er eine Verletzung des Diskriminierungsverbots im Bezug auf das Geschlecht und eine Verletzung des Rechts auf eine wirksame Beschwerde fest. Die Schweiz hat den Fall dann vor die Grosse Kammer des Gerichts gebracht. In ihrem endgültigen Urteil erkannte sie die Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch die Schweiz an.

Wer ist Caster Semenya?

Caster Semenyas juristische Schritte

Ein Fall, der auch Menschenrechte betrifft

  1. Siehe insbesondere Seite 8 des Amnesty International Reports, der sich auf folgenden Artikel bezieht: Karkazis, Katrina and Rebecca M. Jordan-Young. "The Powers of Testosterone: Obscuring Race and Regional Bias in the Regulation of Women Athletes." Feminist Formations, vol. 30 no. 2, 2018, p. 1-39. Project MUSE, https://dx.doi.org/10.1353/ff.2018.0017. Siehe zudem die Third Party Intervention by the Human Rights Centre of Ghent University.

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