Nationale Ombudsstelle für Kinderrechte
Im April 2024 bezog die SMRI Stellung zur Anpassung der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV) im Zuge der Umsetzung der Motion Noser 19.3633 vom 17. Juni 2019. Die SMRI begrüsste, dass der Bundesrat zusätzliche Massnahmen zum Schutz der Kinderrechte plant. Sie warf jedoch ein, dass die Schweiz ohne die Schaffung einer Ombudsstelle – oder eines Verbunds entsprechender Institutionen, die diese Aufgabe übernehmen – den Empfehlungen des UNO-Ausschusses für Kinderrechte nicht in genügender Weise entspricht.
Das Fehlen einer Ombudsstelle verhindert die vollständige Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention und des dritten Zusatzprotokolls zur Kinderrechtskonvention, die beide von der Schweiz ratifiziert wurden. Ausserdem würde nur eine Ombudsstelle kurzfristige Interventionen ermöglichen, die drohendes Unrecht verhindern sollen.
Für den Fall, dass der Bundesrat entscheide, statt einer eigentlichen Ombudsstelle nur eine Monitoringstelle Kinderrechte einzurichten, betonte die SMRI die Wichtigkeit von deren Unabhängigkeit und regte an, diese bei der SMRI anzusiedeln.