Allgemeine Empfehlung Nr. 40 des UNO-Frauenrechtsausschusses (2024) zur Repräsentation von Frauen in Entscheidungssystemen
In der Allgemeinen Empfehlung Nr. 40 werden u.a. Art. 7, 8 und 4 der UNO-Frauenrechtskonvention konkretisiert. Der Ausschuss empfiehlt eine ausgeglichene Geschlechterparität in allen Bereichen politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entscheidungen. Staaten sollen strukturelle Hürden, patriarchale Normen und intersektionale Diskriminierung gezielt abbauen.
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