Allgemeine Empfehlung Nr. 28 des UNO-Frauenrechtsausschusses (2010) zu staatlichen Pflichten
Hinweis zur Übersetzung
Der Inhalt wurde automatisch übersetzt. Wir arbeiten daran, die Qualität der Übersetzungen zu verbessern. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.In der Allgemeinen Empfehlung Nr. 28 wird Art. 2 der UNO-Frauenrechtskonvention zu staatlichen Pflichten konkretisiert. Staaten müssen nicht nur Diskriminierung unterlassen, sondern aktiv abbauen – auch durch Gesetzgebung, Bildung und Rechtsschutz. Der Ausschuss betont die umfassende Geltung aller Verpflichtungen ohne Einschränkung durch kulturelle Normen.
Weitere Artikel
Lade…