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Allgemeine Empfehlung Nr. 3 des UNO-Frauenrechtsausschusses (1987) zu Bildung und Öffentlichkeitsarbeit

Publiziert: 23.06.2026 / Geändert: 18.08.2025

In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 3 wird Art. 5 der UNO-Frauenrechtskonvention zur geschlechtergerechten Bildung konkretisiert. Der Ausschuss fordert Bildungsprogramme, die Gleichberechtigung fördern und Geschlechterstereotype abbauen. Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärung werden als zentrale Massnahmen zur Veränderung gesellschaftlicher Normen und Einstellungen identifiziert.

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Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

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