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Allgemeine Bemerkung Nr. 6 des UNO-Menschenrechtsausschusses (1982) zum Recht auf Leben

In der Allgemeinen Bemerkung (General Comment) Nr. 6 wird Art. 6 zum Recht auf Leben des UNO-Pakts II konkretisiert. Bereits 1982 betont der Ausschuss die zentrale Bedeutung dieses Rechts. Er verurteilt willkürliche Tötungen und fordert Schutz durch Gesetzgebung, Justiz und Polizei – auch im Kontext der Todesstrafe.

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Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

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