Allgemeine Bemerkung Nr. 33 des UNO-Menschenrechtsausschusses (2008) zur Umsetzung des ersten Zusatzprotokolls
In der Allgemeinen Bemerkung (General Comment) Nr. 33 wird die Umsetzung des Ersten Zusatzprotokolls zum UNO-Pakt II konkretisiert. Die Vertragsstaaten des Zusatzprotokolls müssen Individualbeschwerden ermöglichen, mit dem Ausschuss kooperieren, seine Ansichten ernst nehmen und wirksame Rechtsmittel bereitstellen.
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