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Folgende Access Keys sind verfügbar:

Allgemeine Bemerkung Nr. 35 des UNO-Menschenrechtsausschusses (2014) zur persönlichen Freiheit und Sicherheit

In der Allgemeinen Bemerkung (General Comment) Nr. 35 wird Art. 9 zur persönlichen Freiheit und Sicherheit des UNO-Pakts II konkretisiert. In der Bemerkung werden der Schutz vor willkürlicher Inhaftierung und die Notwendigkeit rechtstaatlicher Verfahren betont. Jeder Freiheitsentzug muss rechtlich begründet, überprüfbar und verhältnismässig sein – auch im Kontext von Migration oder Terrorbekämpfung.

Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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