Allgemeine Bemerkung Nr. 36 des UNO-Menschenrechtsausschusses (2018) zum Recht auf Leben
In der Allgemeinen Bemerkung (General Comment) Nr. 36 wird Art. 6 des UNO-Pakts II zum Recht auf Leben des UNO-Pakts II konkretisiert. Das Recht auf Leben ist jenes, von dem alle anderen abhängen. Die Bemerkung umfasst auch Bedrohungen auf das Recht auf Leben durch Umweltzerstörung, Armut und bewaffnete Gewalt. Die Todesstrafe wird scharf kritisiert und die Schutzpflichten des Staates werden gestärkt.
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