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Allgemeine Bemerkung Nr. 36 des UNO-Menschenrechtsausschusses (2018) zum Recht auf Leben

In der Allgemeinen Bemerkung (General Comment) Nr. 36 wird Art. 6 des UNO-Pakts II zum Recht auf Leben des UNO-Pakts II konkretisiert. Das Recht auf Leben ist jenes, von dem alle anderen abhängen. Die Bemerkung umfasst auch Bedrohungen auf das Recht auf Leben durch Umweltzerstörung, Armut und bewaffnete Gewalt. Die Todesstrafe wird scharf kritisiert und die Schutzpflichten des Staates werden gestärkt.

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Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

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