Allgemeine Bemerkung Nr. 31 des UNO-Menschenrechtsausschusses (2004) zu den Staatenpflichten
In der Allgemeinen Bemerkung (General Comment) Nr. 31 wird Art. 2 über die Staatenpflichten zur Verwirklichung der Rechte des UNO-Pakts II konkretisiert. Staaten müssen alle Rechte wirksam schützen, auch vor Eingriffen durch private Akteure. Es besteht ein Anspruch auf ein Rechtsmittel bei Verletzungen.
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