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Allgemeine Bemerkung Nr. 31 des UNO-Menschenrechtsausschusses (2004) zu den Staatenpflichten

In der Allgemeinen Bemerkung (General Comment) Nr. 31 wird Art. 2 über die Staatenpflichten zur Verwirklichung der Rechte des UNO-Pakts II konkretisiert. Staaten müssen alle Rechte wirksam schützen, auch vor Eingriffen durch private Akteure. Es besteht ein Anspruch auf ein Rechtsmittel bei Verletzungen.

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Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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