Allgemeine Bemerkung Nr. 19 des UNO-Kinderrechtsausschusses (2016) zur öffentlichen Finanzierung für die Umsetzung der Kinderrechte
In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 19 wird Art. 4 zur Umsetzungspflicht der UNO-Kinderrechtskonvention konkretisiert. Der Ausschuss fordert, dass Kinderrechte durch ausreichende und gerechte Budgetierung priorisiert werden. Transparenz, Monitoring und Beteiligung von Kindern bei Haushaltsentscheidungen sind essenziell.
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