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Folgende Access Keys sind verfügbar:

Allgemeine Bemerkung Nr. 4 des UNO-Kinderrechtsausschusses (2003) zur Gesundheit und Entwicklung von Jugendlichen

In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 4 wird Art. 24 der UNO-Kinderrechtskonvention im Hinblick auf Jugendliche konkretisiert. Der Ausschuss betont das Recht auf bestmögliche gesundheitliche Versorgung sowie Zugang zu Aufklärung, Prävention und psychischer Gesundheit. Staaten sollen altersgerechte, diskriminierungsfreie und partizipative Gesundheitsdienste für Jugendliche sicherstellen.

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Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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