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Folgende Access Keys sind verfügbar:

Allgemeine Bemerkung Nr. 7 des UNO-Behindertenrechtsausschusses (2018) zur Teilhabe an Entscheidungsprozessen

In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 7 wird Art. 4 Abs. 3 und Art. 33 Abs. 3 der UNO-Behindertenrechtskonvention konkretisiert. Der Ausschuss verlangt die volle, gleichberechtigte Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen in politische und gesetzgeberische Prozesse – inklusiv, repräsentativ und unabhängig.

 

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Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

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