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Folgende Access Keys sind verfügbar:

Allgemeine Bemerkung Nr. 2 des UNO-Behindertenrechtsausschusses (2014) zur Barrierefreiheit

In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 2 wird Art. 9 zur Barrierefreiheit der UNO-Behindertenrechtskonvention konkretisiert. Der Ausschuss definiert Barrierefreiheit als Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe. Staaten müssen universelles Design und verpflichtende Standards in allen Bereichen (Bauen, Transport, Kommunikation) sicherstellen.

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Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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