Allgemeine Bemerkung Nr. 3 des UNO-Behindertenrechtsausschusses (2016) zum Zugang zur Justiz
In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 3 wird Art. 13 zum gleichberechtigten Zugang zur Justiz der UNO-Behindertenrechtskonvention konkretisiert. Der Ausschuss fordert, dass Verfahren barrierefrei, verständlich und inklusiv gestaltet werden. Prozessbegleitung, Schulung von Justizpersonal und Zugang zu Rechtsvertretung sind essenziell.
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