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Folgende Access Keys sind verfügbar:

Allgemeine Bemerkung Nr. 1 des UNO-Behindertenrechtsausschusses (2014) zur Rechtsgleichheit

In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 1 wird Art. 12 zur gleichen Anerkennung vor dem Recht der UNO-Behindertenrechtskonvention konkretisiert. Der Ausschuss spricht sich gegen dagegen aus, dass stellvertretend für Menschen mit Behinderung Entscheidungen getroffen werden, und fordert stattdessen Unterstützung bei der Entscheidungsfindung. Rechtliche Handlungsfähigkeit ist unabhängig von Behinderung voll zu achten.

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Sie wurden auf das neue Informationsportal über Menschenrechte in der Schweiz weitergeleitet

Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

Viel Vergnügen bei der Navigation!

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