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Allgemeine Bemerkung Nr. 16 des UNO-Ausschusses für Sozialrechte (2005) zur Gleichstellung von Männern und Frauen

Publiziert: 22.06.2026 / Geändert: 18.08.2025

Die Allgemeine Bemerkung (General Comment) Nr. 16 konkretisiert Art. 3 des UNO-Pakts I zur Gleichstellung von Männern und Frauen. Diese Bemerkung verpflichtet Staaten, die Gleichstellung der Geschlechter bei der Verwirklichung sozialer Rechte aktiv zu fördern. Sie fordert geschlechtersensible Politiken, Beseitigung struktureller Benachteiligung und effektiven Rechtsschutz.

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