Allgemeine Bemerkung Nr. 26 des UNO-Ausschusses für Sozialrechte (2022) zum Zugang zu Land
In der Allgemeinen Bemerkung (General Comment) Nr. 26 werden die Artikel 1–3, 11, 12 und 15 des UNO-Paktes I im Hinblick auf den Zugang zu Land konkretisiert. Der UNO-Ausschuss für Sozialrechte stellt klar, dass der Zugang zu Land für die Erfüllung verschiedener Menschenrechte von grosser Bedeutung ist. Land ist notwendig, um den Zugang zu angemessener Nahrung, Wasser, Wohnraum, Gesundheitsversorgung sowie die Teilhabe am kulturellen, spirituellen oder religiösen Leben zu gewährleisten. Der Ausschuss betont, dass Staaten den Zugang zu Land insbesondere für Frauen, indigene Menschen, Bäuer*innen und andere Arbeiter*innen in ländlichen Gebieten gewährleisten sollten.
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