Allgemeine Bemerkung Nr. 25 des UNO-Ausschusses für Sozialrechte (2020) zu den wissenschaftlichen Rechten
Die Allgemeine Bemerkung (General Comment) Nr. 25 konkretisiert das Recht auf Teilhabe an Wissenschaft und ihren Errungenschaften gemäss Artikel 15 des UNO-Pakts I. Sie fordert Staaten auf, wissenschaftliche Erkenntnisse breit zugänglich zu machen und wissenschaftliche Innovation zu fördern. Barrieren, die etwa auf Armut, Geschlecht oder Herkunft beruhen, sollen abgebaut werden. Gleichzeitig betont die Bemerkung die Bedeutung ethischer Standards, Urheberrechte und internationaler Zusammenarbeit im Wissenschaftsbereich.