EGMR - Perrillat-Bottonet gegen die Schweiz (2014)
Beschwerde Nr. 66773/13
Keine Verletzung von Art. 3 EMRK
Der Beschwerdeführer, ein französischer Staatsangehöriger, bemerkte - in betrunkenem Zustand - beim Verlassen einer Bar zwei Polizisten bei seinem falsch parkierten Auto. Weil er sich dagegen wehrte, die Fahr- und Fahrzeugausweisen zu zeigen, wurde er, nachdem die Polizisten seinen Arm in den Polizeigriff genommen hatten, auf die Polizeistation gebracht. Er beschwerte sich deswegen sowie wegen der Haftbedingungen in der Ausnüchterungszelle vergeblich wegen Verletzung von Art. 3 EMRK.
Urteil vom 20. November 2014
auf HUCOC (französisch)
Artikelquelle
Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.Weitere Artikel
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