EGMR - Naït-Liman gegen die Schweiz (2016)
Beschwerde Nr. 51357/07
Keine Verletzung von Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) befand am 21. Juni 2016, dass ein Schweizer Gericht nicht zwingend auf Entschädigungsklagen von Folteropfern gegenüber Drittstaaten eingehen muss.
Naït-Liman v. Schweiz (2016)
EGMR-Urteil vom 21.6.2016 auf französisch
Artikelquelle
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