EGMR - M.O. gegen die Schweiz (2017)
Beschwerde Nr. 41282/16
Keine Verletzung von Art. 3 EMRK (Verbot der Folter und unmenschlicher Behandlung)
Die Ausschaffung eines eritreischen Staatsangehörigen stellt keine Verletzung des Verbots der Folter oder der unmenschlichen Behandlung dar.
M.O. gegen die Schweiz EGMR Urteil vom 20.06.2017 auf Englisch
Artikelquelle
Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.Weitere Artikel
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