EGMR - Gajtani gegen die Schweiz (2014)
Beschwerde Nr. 43730/07
Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren), keine Verletzung von Art. 8 EMRK (Recht auf Schutz des Privat- und Familienlebens).
Verurteilung der Schweiz aufgrund widerrechtlicher Abweisung der Beschwerde, welche auf einer falschen Rechtsmittelbelehrung der Vorinstanz beruhte. Gleichzeitig beklagte die Beschwerdeführerin erfolglos die zwangsweise Ausschaffung ihrer Kinder nach Mazedonien.
Urteil vom 9. September 2014
auf HUDOC (französisch)
Artikelquelle
Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.Weitere Artikel
Lade…