EGMR - Lacatus gegen die Schweiz (2021)
Beschwerde Nr. 14065/15
Verletzung von Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens)
Gemäss einem Urteil vom 19. Januar 2021 des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz durch die Bestrafung einer bettelnden Roma das Recht auf Privatleben gemäss Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt. Die Strassburger Richter*innen halten fest, dass die Busse von 500 CHF – beziehungsweise die Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen wegen Nichtzahlung – unverhältnismässig sei. Absolute Bettelverbote verletzen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Lacatus gegen die Schweiz
EGMR Urteil vom 19. Januar 2021
Artikelquelle
Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.Weitere Artikel
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