EGMR - A.S. gegen die Schweiz (2015)
Beschwerde Nr. 39350/13
Keine Verletzung des Verbots der Folter (Art. 3 EMRK).
Keine Verletzung des Rechts auf Familienleben (Art. 8 EMRK).
Der EGMR lehnte am 30. Juni 2015 die Klage eines kriegstraumatisierten syrischen Asylsuchenden ab, der sich gegen die Rückschaffung nach Italien gewehrt hatte. Die Folgen für den Kläger sind aus menschenrechtlicher Sicht bedenklich.
Affaire A.S. gegen die Schweiz
EGMR Urteil vom 30. Juni 2015 in Französisch
Artikelquelle
Der Inhalt des Artikels wurde von humanrights.ch erstellt und Ende 2024 an die SMRI zur weiteren Bewirtschaftung übertragen.Weitere Artikel
Lade…