7. Zusatzprotokoll zur EMRK
Mit dem 7. Zusatzprotokoll wird die EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) mit besonderen Verfahrensgarantien ergänzt. Dies betrifft insbesondere die Umsetzung von Art. 6 der EMRK zum Recht auf ein faires Verfahren.
Zum Zusatzprotokoll
Vertragsstaaten: Aktueller Stand
Stand im Europarat: In Kraft seit dem 1. November 1998
Stand in der Schweiz: In Kraft seit dem 1. November 1998
Beim 7. Zusatzprotokoll zur EMRK handelt es sich um ein ergänzendes Zusatzprotokoll. Es ändert den Text der EMRK nicht, sondern ergänzt ihn. Ergänzende Zusatzprotokolle treten in Kraft, sobald eine bestimmte Anzahl von Staaten sie ratifiziert hat. Beim 7. Zusatzprotokoll sind dies sieben Ratifizierungen.
Zentrale Inhalte
• Verfahrensrechte von Ausländer*innen im Kontext von Ausweisungen (Prüfung des Falls, Begründung der Ausweisung durch die Behörden)
• Recht auf Entschädigung bei fehlerhaften Urteilen
• Recht, nicht wegen der gleichen Sache zweimal vor Gericht gestellt oder bestraft zu werden
• Gleichberechtigung von Ehepaaren hinsichtlich allen ihrem Rechten und Pflichten, insbesondere hinsichtlich der Fürsorgepflicht für gemeinsame Kinder
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